Kreditkarte kündigen

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Muster Vorlage zur Kündigung deiner Kreditkarte

Erstelle eine Kreditkarte Kündigung kostenlos mit unserer Muster Vorlage. Schnell und einfach in nur wenigen Minuten erledigt.

Mit dem ausfüllbaren Formular erhältst du ein fertiges Kreditkarte Kündigungsschreiben als PDF oder Word zum Ausdrucken. Es ist keine Anmeldung notwendig.

Kündigungsschreiben erstellen
Kreditkarte Muster Vorlage für Kündigungsschreiben

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Vorschau einer fertigen Kreditkarte Kündigung

Das Kündigungsschreiben stellen wir dir in den folgenden zwei Formaten zur Verfügung.

Kreditkarte Kündigung PDF Vorlage

Speichere die Kreditkarte PDF Kündigungsvorlage und drucke schnell und einfach dein fertiges Kündigungsschreiben aus. Um die Datei öffnen zu können, solltest du einen PDF Reader installiert haben.

Kreditkarte Kündigung Word Vorlage

Lade die Kreditkarte Word Kündigungsvorlage herunter und bearbeite sie so, wie du es benötigst. Zur Bearbeitung solltest du Microsoft Word oder Open Office installiert haben.

Max Mustermann, Straße Hausnummer, PLZ Ort

Ort, Datum
Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag sofort, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht. Ich bitte Sie höflich, davon abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann

Max Mustermann


Inhaltsverzeichnis

Kreditkarte Kündigung erstellen

Schnell und einfach kündigen

In nur 3 Schritten bist du mit deiner Kreditkarte Kündigung fertig. Nach dem Versand musst du nur noch auf die Kündigungsbestätigung warten und dein Vertrag ist gekündigt. Dein Vertrag läuft dann nur noch bis zum von Kreditkarte bestätigten Beendigungszeitpunkt.

  • Buddy
    Formular ausfüllen

    Trage deine Daten in die ausfüllbaren Felder des Formulars ein.

  • Buddy
    Vorlage ausdrucken

    Drucke die ausgefüllte PDF oder Word Kündigungsvorlage aus. aus.

  • Buddy
    Kündigung versenden

    Versende dein Kündigung per Fax, Brief oder Einschreiben. Fertig!

Für die meisten Menschen gehören Kreditkarten heutzutage zum Alltag.

Mit ihnen lassen sich unkompliziert Einkäufe an der Kasse bezahlen, Flüge und Hotels buchen oder auch andere Anschaffungen tätigen – selbst dann, wenn noch kein Geld auf dem Konto ist. Die Bezahlung erfolgt in der Regel einmal pro Monat.

Doch nicht immer ist man mit seinem aktuellen Kreditkartenanbieter zufrieden: Oft lässt sich feststellen, dass die Konditionen bei anderen Anbietern günstiger sind.

Wer seine Kreditkarte kündigen möchte, sollte allerdings stets auf einige Punkte achten – insbesondere was die Kündigungsfristen und etwaige Gebühren betrifft.

Welche Kreditkartenanbieter gibt es?

In Deutschland sind die gängigsten unter anderem die Targobank, Santander, Commerzbank, Volksbank, Paylife, Raiffeisenbank, LBB, Amazon, ADAC Gold, Paylife, VISA Gold, Mastercard, Barclaycard oder auch die Postbank.

Es gibt auch in Österreich eine Vielzahl an Kreditkartenanbietern. Der bekannteste ist der Anbieter Paylife.

Für einige Karten gibt es einen speziellen Zahlungsschutz, der hinzugebucht werden kann. Dieser Zahlungsschutz greift bei Engpässen mit Geld und anderen Problemen, die genauen Einzelheiten müssen jedoch stets mit dem Anbieter abgeklärt werden.

Kreditkarten bekommt man heutzutage sogar beim Einkaufen angeboten. Alte, nicht verwendete Kreditkarten sollte man regelmäßig kündigen.

Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen – was gilt es zu beachten?

Genau genommen handelt es sich bei einem Kreditkartenvertrag um einen Abschluss über einen Kredit, den der Kunde nach Belieben selbst aufnehmen kann. Einmal pro Monat erfolgt dann die Zahlung vom über die Karte in Anspruch genommenen Geld. Die Zahlung vom aufgenommenen Kredit erfolgt dann entweder direkt bei der Bank oder bei einem Anbieter.

Nutzt man eine Kreditkarte, befindet man sich in einem entsprechenden Vertrag für einen Kredit, für den es in der Regel eine Kündigungsfrist gibt.

Nicht nur diese, sondern auch die Mindestvertragslaufzeit müssen bei einer gewünschten Kündigung berücksichtigt werden.

Für gewöhnlich beträgt die Laufzeit 12 Monate. Liegt die Kündigung nicht rechtzeitig vor, verlängert sich der Vertrag mit der Bank nochmals um ein Jahr.

Daher gilt es, sich frühzeitig über die geltenden Fristen zu informieren.

Grundsätzlich genügt ein formloses Schreiben an das Kreditinstitut oder den Anbieter, allerdings sollte dieses früh genug erfolgen, damit der Ablauf der Kündigungsfrist nicht durch unerwartete Geschehnisse – wie einer Verzögerung der Post – vorher eintritt.

Zudem lassen sich durch eine rechtzeitige Kündigung sogar häufig noch Gebühren sparen. Sobald das Schreiben abgeschickt worden ist, sollte die alte Karte nicht mehr weiterbenutzt werden – nutzen Sie lieber Bargeld.

Machen Sie diese auf jeden Fall unbrauchbar, ehe Sie sie entsorgen.

Bei den meisten Kreditkarten muss eine Jahresgebühr beim Kreditinstitut entrichtet werden, bei der jedoch im Falle einer Vertragsauflösung auch eine Rückzahlung möglich ist.

Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt, erhalten Kunden die zu viel bezahlte Jahresgebühr für die ungenutzten Monate meist zurück.

Wir empfehlen: Beantragen Sie zuerst die neue Kreditkarte, ehe Sie die alte Karte kündigen. So entsteht keine Lücke, sollten sie zwischenzeitlich doch noch einmal auf die Karte angewiesen sein.

Prinzipiell kann ein bestehender Kreditkartenvertrag von beiden Parteien gekündigt werden. Entscheidend für eine fristgerechte Auflösung des Vertrags sind die festgelegten Kündigungsfristen.

Sollte der Kunde seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, kann das Kreditinstitut bzw. der Kartenanbieter jedoch auch von sich aus eine fristlose Kündigung durchführen.

Tipp: Du musst die Kreditkarte bei deiner Bank kündigen, nicht beim Kreditkarteninstitut!

Kann man seine Kreditkarte außerordentlich kündigen?

Eine außerordentliche fristlose Kündigung einer Kreditkarte stellt eher die Ausnahme dar und erfolgt, wenn überhaupt, fast immer durch das Kreditinstitut.

Diese kündigt einen Vertrag beispielsweise, wenn der Kunde seine Raten nicht mehr begleichen kann oder seine Bonität sich drastisch verschlechtert.

Umgekehrt kann jedoch auch der Kunde den Vertrag kündigen, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Dieser liegt zum Beispiel vor, wenn er ins Ausland umzieht oder die Kosten nicht mehr tragen kann.

Was muss beim Kündigungsschreiben beachtet werden?

Für eine schriftliche Vertragsauflösung gibt es keine festen Vorgaben, was den Inhalt betrifft, jedoch sollten einige wichtige Punkte – auch zur eigenen rechtlichen Absicherung – nicht fehlen. Dazu zählen vor allem:

  • Aktuellens Datum
  • Name und die Adresse des Karteninhabers
  • Kartennummer und die Gültigkeitsdauer der Karte.

Weitere relevante Informationen sind:

  • gewünschter Kündigungstermin und der Widerruf einer bestehenden Einzugsermächtigung.
  • Bitte um Bestätigung der Kündigung zu bitten.
Sehr wichtig: Die Vertragsauflösung sollte stets handschriftlich unterzeichnet werden. Möchte man das Schreiben nicht selbst aufsetzen, gibt es natürlich im Internet entsprechende Muster und Vorlagen als PDF, in die man nur noch seine persönlichen Daten und weitere Informationen eintragen muss.

Welche Möglichkeiten für die Vertragsauflösung gibt es?

Möchte man seine Kreditkarte kündigen, dann gibt es hierfür zwei verschiedene Varianten.

Wurde die Kreditkarte von einem Partnerunternehmen vergeben, dann sollten sich Kunden direkt an dieses wenden oder die bestätigte Vertragsauflösung in jedem Fall weiterleiten.

Weiterhin ist es unbedingt zu empfehlen, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um sicher zu sein, dass diese auch angekommen ist.

Dasselbe gilt, wenn die Vertragsauflösung für den Kredit direkt beim jeweiligen Kreditinstitut eingereicht wird.

Hat beispielsweise die Hausbank die Kreditkarte vergeben, kann die Kündigung natürlich auch direkt vor Ort eingereicht und bestätigt werden.

Hierfür genügt meist eine Unterschrift auf einem Formular. Die Karte wird dann umgehend eingezogen und vernichtet. Selbstverständlich müssen noch offene Beträge bezahlt werden.

Das Geld wird dann am Montagsende vom Konto abgebucht.