Krankenkasse kündigen

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Muster Vorlage zur Kündigung deiner Krankenkasse

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Mit dem ausfüllbaren Formular erhältst du ein fertiges Krankenkasse Kündigungsschreiben als PDF oder Word zum Ausdrucken. Es ist keine Anmeldung notwendig.

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Vorschau einer fertigen Krankenkasse Kündigung

Das Kündigungsschreiben stellen wir dir in den folgenden zwei Formaten zur Verfügung.

Krankenkasse Kündigung PDF Vorlage

Speichere die Krankenkasse PDF Kündigungsvorlage und drucke schnell und einfach dein fertiges Kündigungsschreiben aus. Um die Datei öffnen zu können, solltest du einen PDF Reader installiert haben.

Krankenkasse Kündigung Word Vorlage

Lade die Krankenkasse Word Kündigungsvorlage herunter und bearbeite sie so, wie du es benötigst. Zur Bearbeitung solltest du Microsoft Word oder Open Office installiert haben.

Max Mustermann, Straße Hausnummer, PLZ Ort

Ort, Datum
Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Vertrag sofort, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht. Ich bitte Sie höflich, davon abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann

Max Mustermann

Kündigungsfristen einer Krankenversicherung

Egal ob gesetzliche oder private Krankenkasse, wir zeigen dir was du beachten musst:

Auf einen Blick: normale Kündigungsfrist 2 Monaten

Bindungsfrist: nach Wahl der Krankenkasse 18 zusammenhängende Monate

Damit man die eigene Krankenkasse allerdings verlassen kann, muss man sich als Versicherter an die gültige Kündigungsfrist für Krankenkassen halten, sodass die Kündigung auch tatsächlich möglich und wirksam ist. Diese beträgt zwei Monate. Immerhin ist die Kündigungsfrist klar vorgeschrieben und kann nur in wenigen Ausnahmefällen umgangen werden.

Du hast einen Wahltarif abgeschlossen? Vorsicht: In den meisten Fällen verlängert sich dadurch die Kündigungsfrist deines Vertrages!

Es lohnt sich, vor der Kündigung einen Blick in die Versicherungsunterlagen zu werfen oder bei aufkommenden Fragen Kontakt mit der Krankenversicherung direkt aufzunehmen.

Die Krankversicherung kann man nur kündigen um zu wechseln. Denn jeder ist gesetzlich verpflichtet einer Krankenversicherung beizutreten.

Im Folgenden findest du umfangreiche Informationen, wann und unter welchen Umständen du bei deiner Krankenkasse kündigen kannst und welche Regelungen dafür allgemein gültig sind. So kannst du beispielsweise erst nach 18 Monaten Versicherungszeit (Bindungsfrist) bei der Krankenkasse kündigen – oder eben, wenn durch die Krankenkasse ein Zusatzbeitrag eingeführt wird. Ansonsten bist du an die Vorgaben bezüglich der Kündigungsfrist für die Krankenkasse gebunden. Die Kündigungsfrist bleibt für dich immer gleich und bietet somit eine klare Struktur, die für dich vielleicht wichtig sein kann. Auch nach mehreren Jahren der Mitgliedschaft kannst du diese somit entsprechend der Kündigungsfrist für gesetzliche Krankenkassen beenden.

Du musst beachten, dass deine Kündigung immer erst zum Ende des Monats wirksam wird. Die Kündigung gilt somit immer zum Ende des übernächsten Monats und zu diesem Zeitpunkt kannst du dich dann bei einer anderen Krankenkasse neu versichern. In deiner Kündigung solltest du dabei auch auf jeden Fall eine Kündigungsbestätigung anfordern. Hierfür hat die Krankenkasse nach Zugang der Kündigung dann zwei Wochen Zeit, um dir diese entsprechend zu bestätigen. Hierzu ist der Versicherer sogar gesetzlich verpflichtet.

Was du bei der Kündigung beachten solltest

Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen.

Dabei bleibt es dir überlassen, ob du dazu ein Fax oder ein Einschreiben mit Rückschein verschicken willst.

Die Krankenkasse ist verpflichtet dir die Kündigung schriftlich zu bestätigen.

Damit du immer einen Versicherungsschutz hast, erlischt deine Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse erst dann, wenn die neue deinen Zugang auch schriftlich bestätigt.

Wichtiger Tipp:
Dein Arbeitgeber muss diese schriftliche Bestätigung von dir erhalten.

Bist du privat krankenversichert ist eine Kündigung selten sinnvoll.

Musst bzw. möchtest du trotzdem kündigen gilt wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch: eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht) ist nach einer Beitragserhöhung möglich.

Hauptproblem, wenn du die private Krankenversicherung kündigst: du kannst nur in Ausnahmefällen wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden.

Sprich lediglich ein Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer ist eine Möglichkeit.

Oder davor: der Wechsel des Tarifs deiner Versicherung, ohne eine Kündigung deiner Mitgliedschaft – Leistungen sparen, Geld sparen.

Tipp:
Sollten die Kosten deiner privaten Krankenversicherung zu hoch sein, solltest du dich vor der Kündigung bei deiner Versicherung erkundigen, ob nicht ein Wechsel in einen Basis-Tarif die Kosten wesentlich senken kann.

Sonderkündigungsrecht Krankenkasse

Für deine Kündigung bei gesetzlichen Krankenkasse gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Diese Regelung gilt nicht, wenn du dein Sonderkündigungsrecht nutzen willst z.B. im Falle einer Beitragserhöhung, wenn du in die Familienversicherung wechseln willst, oder möchtest zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Sonderfall Unternehmensgründung: 14 Tage nach Gründung steht Ihnen ein Recht auf Sonderkündigung zu, wenn Sie von der gestezlichen in die private Krankeversicherung wechseln wollen.

Es gibt noch weitere Fälle, in denen du ein Sonderkündigungsrecht nutzen kannst, um bei der Krankenkasse kündigen zu können. Das gilt dann auch, wenn du dort noch keine 18 Monate versichert bist. Unberührt bleibt durch das Sonderkündigungsrecht allerdings die Kündigungsfrist bei der Krankenkasse. Auch wenn du ein Sonderkündigungsrecht hast, besteht die Frist zur Kündigung von zwei Monaten weiterhin. Eine Sonderkündigung ist für dich möglich, wenn deine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall kannst du auch aus deiner Krankenversicherung herauskommen, solltest du noch keine 18 Monate versichert sein.

Kündigung Familienversicherte

Wer als Familienmitglied mitversichert ist, muss nicht selbst kündigen. In diesem Fall gilt die Kündigung vor einem Wechsel der Krankenkasse für alle Versicherten, welche gemeinsam familienversichert sind.

Wenn du familienversichert bist und alleine in die private Krankenversicherung wechseln möchtest, musst du dafür auch keine eigenständige Kündigung aussprechen oder dich an Bindungsfristen halten. Die Versicherung in der Familienversicherung endet für dich in diesem Fall mit dem Tag, an dem die neue private Krankenversicherung abgeschlossen wird. Somit ist der Wechsel in die private Krankenversicherung für alle einfacher, die bisher in der Familienversicherung krankenversichert gewesen sind.

Auch freiwillig versicherte Mitglieder in einer Krankenkasse brauchen die 18-monatige Bindungsfrist nicht einzuhalten.

Gründe für eine Krankenkassen-Kündigung

Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich aus zweierlei Gründen rechnen:

  1. Der allgemeine Beitragssatz kann unterschiedliche Leistungen beinhalten, insbesondere in Bezug auf den eventuellen Zusatzbeitrag, den viele Krankenkassen erheben.
  2. Es gibt allerdings noch einen weiteren Aspekt, den man hier in jedem Fall beachten sollte: das Leistungsangebot. Die einzelnen Krankenkassen können für ihre Beiträge unterschiedliche Leistungen anbieten, sodass sich ein Vergleich verschiedener Anbieter sinnvoll ist. Dies spielt vor allem deshalb eine erhebliche Rolle, da jeder Patient andere Bedürfnisse und unterschiedliche Leistungen und Unterstützung benötigt. Bei einigen Krankenkassen ist die Behandlung mit Osteopathie beispielsweise enthalten, andere Krankenkassen übernehmen die professionelle Zahnreinigung.

Die Wahl der Krankenkasse sollte davon abhängen, welcher Anbieter für dich die besten Leistungen bietet. Die Krankenkasse kann auch während der Versicherungszeit die Leistungen anpassen. Dann hast du die Möglichkeit, zu Kündigen und die Krankenkasse zu wechseln. Durch die recht kurze Kündigungsfrist für Krankenkassen von nur zwei Monaten bist du dabei insgesamt sehr flexibel und kannst schnell zu einer passenderen Krankenkasse wechseln.

Krankenkassenbeitrag – das musst du wissen

Wie viel dich die Krankenversicherung im Monat kostet, hängt davon ab, wie hoch dein Bruttoeinkommen ist. Somit ist der Beitrag für die Krankenkasse immer daran gekoppelt, wie hoch dein Einkommen ist. Wer nur 1.000 Euro verdient, zahlt somit weniger als ein Großverdiener. Prozentual ist der Beitrag aber immer identisch, beispielsweise bei 14,2 Prozent. Durch den Prozentsatz kannst du jederzeit sehen, wie teuer deine eigene Krankenkasse ist und welche Kosten für die Versicherung bei anderen Anbietern anfallen würden.
Dieser wichtige Punkt spielt für viele ebenso eine große Rolle, ob sich eine Kündigung lohnt – dabei muss die Kündigungsfrist für die Krankenkasse natürlich eingehalten werden, sodass du den Wechsel frühestens nach zwei Monaten fix machen kannst.

Eine Ausnahme gilt für Selbständige oder andere freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier entscheidet zwar auch das Einkommen, allerdings gibt es hierfür vielfach auch Pauschalbeträge. Anhand des Einkommens wird berechnet, welche Summe an Beiträgen du an die Krankenkasse überweisen musst. Steigt dein Einkommen im Laufe des Jahres, musst du mit Nachzahlungen rechnen. Im Falle von sinkenden Einnahmen erhältst du hingegen nur in den seltensten Fällen einen Anteil der Beitragszahlungen erstattet. Wer freiwillig versichert ist, ist dabei aber immer genauso an die Kündigungsfrist für die Krankenkasse gebunden, wie jemand, der gesetzlich zur Krankenversicherung verpflichtet ist.

Kündigungsfrist private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es ebenfalls eine Kündigungsfrist, an welche du dich halten musst. Diese liegt allerdings nicht bei den zwei Monaten der gesetzlichen Krankenkasse. Stattdessen kannst du die private Krankenversicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres kündigen. Dabei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Viele private Krankenversicherungen binden ihre Mitglieder allerdings für längere Zeiträume (Mindestlaufzeit), sodass eine Kündigung erst nach drei, fünf oder mehr Jahren für dich möglich wird. Es gibt aber auch Versicherungsanbieter, welche eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr als mitgliederfreundliche Kondition anbieten. Dazu zählen z.B. Mannheimer, Debeka, Winterthur, oder DEVK.
Du bist dir unsicher? In den meisten Fällen findest du die genauen Infos zu Laufzeiten und zu Kündigungsfristen für die private Krankenkasse in deinen Versicherungsunterlagen. Wenn du nicht fündig werden solltest, oder durch Wahltarife die Mindestvertragslaufzeit abweicht, empfehlen wir dir die Kontaktaufnahme zu deiner Krankenversicherung.

In einigen Fällen kannst du aber auch bei der privaten Krankenversicherung von einer Sonderkündigung profitieren. Dies gilt beispielsweise dann, wenn du in eine Familienversicherung einer gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchtest. In diesem Fall kannst du deine private Krankenversicherung kündigen. Du musst deiner früheren Krankenkasse den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten (maximal) mitteilen. Unter Umständen muss für diesen Zeitraum dann in beiden Krankenkassen ein Beitrag gezahlt werden. Vor allem gilt dies aber für Personen, die (wieder) angestellt arbeiten und somit unter die Pflichtgrenze für die private Krankenversicherung rutschen.

Außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung

Im Falle einer Erhöhung der Beiträge für die private Krankenversicherung hast du auch hier ein Recht zur Sonderkündigung. In diesem Fall liegt die Kündigungsfrist auch nicht bei drei Monaten, sondern bei nur zwei Monaten. Der Vertrag mit der Krankenkasse endet in diesem Fall mit dem Termin der Beitragsanpassung. Ab Erhalt der Änderungsmitteilung läuft nämlich die zweimonatige Frist, sodass du die höheren Beiträge nicht mehr zahlen musst.

Dabei musst du aber immer nachweisen, dass du durchgehend krankenversichert bist oder warst. Da es in Deutschland hierfür eine Pflicht gibt, bist du selbst dafür zuständig.

Versicherungsschutz Umzug und Auswanderung

Im Falle eines Umzugs innerhalb Deutschlands, musst du dir außer über die Adressänderung keine Gedanken machen. Du teilst deine neue Adresse einfach deinerr Krankenversicherung mit. Hierbei ist es egal ob du privat oder gesetzlich versichert bist. Diese Änderung sendest du am besten schriftlich per Brief bzw. Einschreiben oder per E-Mail der Kundenbetreuung deiner Krankenkasse zu. So kommt es nicht zu Verwechslungen oder Schreibfehlern.

Solltest du – während du privat krankenversichert bist – ins EU-Ausland umziehen, bleibt dein Versicherungsschutz übrigens bestehen und du musst nicht zwingend kündigen. Nicht nur in der EU, auch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist dies gültig. Ziehst du allerdings in ein anderes Land (außerhalb der EU), erlischt dein privater Krankenversicherungsschutz auch in den allermeisten Fällen. Einzelheiten oder Ausnahmen musst du individuell mit deiner Krankenkasse aushandeln oder besprechen. Eine ordentliche Kündigung ist dann in den meisten Fällen nicht erforderlich, sodass du auch ohne die Kündigungsfrist den Vertrag mit deiner Krankenversicherung beenden kannst.

Kündigungsfrist und Bindungsfrist deiner Krankenversicherung auf einen Blick

Möchtest du die Krankenkasse wechseln, musst du dich dabei in jedem Fall an eine Kündigungsfrist halten. Die Kündigungsfrist für die Krankenkasse liegt bei der gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall bei zwei Monaten und bleibt auch bestehen, wenn du auf ein Sonderkündigungsrecht setzt. Dieses hast du, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird. In diesem Fall musst du nicht etwa schon 18 Monate bei der Krankenkasse versichert gewesen sein, sondern kannst auch vorzeitig und unabhängig von dieser Bindung kündigen. Keine Fristen einhalten muss nur, wer bisher familienversichert war und nun in die private Krankenversicherung wechseln möchte.

In der privaten Krankenversicherung liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten, wobei die Kündigung zum Endes des Vertragsjahres möglich ist. Dabei kann es allerdings Ausnahmen geben, sodass du beispielsweise erst nach einigen Jahren die Krankenkasse kündigen kannst. Wurden in der privaten Krankenversicherung die Beiträge erhöht, kannst du mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis allerdings einen Monat früher und du musst auch hier den höheren Beitrag nicht bezahlen.

Grundsätzlich musst du die Kündigungsfrist der Krankenkasse immer einhalten und kannst nicht von einer kürzeren Kündigungsfrist profitieren. Wie hoch deine monatlichen Beiträge für die Krankenkasse ausfallen, hängt übrigens stets mit deinem Bruttoeinkommen zusammen. Je höher dieses liegt, desto höher sind am Ende auch deine Beiträge.